Immobiliengutachten & Gutachterliche Stellungnahmen

von diplomierten & DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA-zertifizierten Sachverständigen

REHKUGLER-BUEHLER.de Immobilienbewertung

Immobilienbewertung & Immobiliengutachten in der Region München

Markt- und Beleihungswertgutachten ab 2490 €

gem. § 16 PfandBG, § 24 BelWertV
Beleihungswertgutachten KEL
  • Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
  • gem. DIAZert / HypZert (F)
  • Umfang 55 - 125 Seiten

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) ab 2490 €

gem. § 194 BauGB & ImmoWertV
Mustergutachten
  • Bei Scheidung / Erbfall / Kauf / Verkauf / Vermögensübersicht
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )
  • Umfang 70 - 130 Seite

Kurzgutachten bzw. Wertermittlung ab 1890 €

gem. BauGB & ImmoWertV
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  • Vorgehensweise wie  Verkehrswertgutachten, reduzierter Umfang. Keine Relevanz gegenüber Dritten.
  • Umfang 25 - 40 Seiten

Marktpreisreport / Einfache Wertermittlung ab 890 €

gem. § 194 BauGB & ImmoWertV
Immobiliengutachten Rehkugler Bühler Immobiliensachverständiger 1
  • Bei Scheidung / Erbfall / Kauf / Verkauf / Vermögensübersicht
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )
  • Umfang 12 - 17 Seiten

Gutachterliche Stellungnahmen (nach Aufwand)

Sachverständige Einschätzungen
Gutachterliche Stellungnahme Immobiliensachverständiger REHKUGLER BÜHLER
  • Sachverständige Stellungnahmen 
  • Gutachterliche Einschätzungen & Plausibilisierungen
  • Umfang 3 - 100 Seiten
  • Tel.: 089 / 21530624

    Ihr kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch - Nur einen Telefonhörer von Ihnen entfernt

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Eingang
Ihre Ansprechpartner

Wir stehen für Qualitätsgutachten

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Markus Rehkugler

Geschäftsführender Gesellschafter
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Diplom-Finanzwirt (FH)
Markus Rehkugler hat als selbstständiger Berater in den Bereichen Immobilien-Transaktionen, Finanzierungen, Real Estate Due Diligence, Facility Management und Beteiligungsmanagement sowie Immobilienbewertung über 21 Jahre Erfahrung. Zudem bringt Markus Rehkugler seine Erfahrungen als  eigenverantwortlicher Investor und Bestandshalter in zahlreiche Immobilienprojekte mit ein. Markus Rehkugler ist Geschäftsführer der REHKUGLER & BÜHLER GmbH, der Rehkugler Holding sowie zahlreicher Objektgesellschaften.
MARC BÜHLER Immobiliengutachter

Marc-Emanuel Bühler REV

Geschäftsführender Gesellschafter
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Nr. IB-608 für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten
  • DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
  • Diplom-Immobilienwirt (DIA)
  • Master of Arts in Management
  • Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10
Marc Bühler hat über 11 Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und ist ebenso Bestandshalter sowie Geschäftsführer der REHKUGLER & BÜHLER GmbH sowie der BÜHLER GmbH.
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Wir wir Ihnen helfen können

Immobilienkauf und Verkauf

  • Dokumentenprüfung
  • Hauskaufberatung
  • Gutachten für Kauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung

Erbschaft / Finanzamt

  • Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)

Nießbrauch / Wohnungsrecht

  • Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
  • Gutachten bei Schenkung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vermögensübersicht
  • Mediation

Scheidung / Trennung

  • Gutachten bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft/Zugewinnausgleich)
  • Gutachten für das Gericht
  • Mediation

Immobilienverkauf

  • Gutachten für Verkauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung
  • Vermögensübersicht
  • Verkaufsoptimierung

Was Sie von uns erwarten können

  • Stichhaltige Ergebnisse

    Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

  • Transparenz & Unabhängigkeit

    Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

    Wir erstellen die Gutachten:

  • Ausbildung & Erfahrung

    Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

  • Weiterbildung & Netzwerk

    Um immer auf den neusten Stand zu bleiben, sind für uns der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen und die ständige Fort- und Weiterbildung von höchster Priorität. Dabei schätzen die Kunden und Mandanten die Erfahrung, starke Netzwerke und insbesondere die Leidenschaft für das Thema Immobilie. Wir sind Immobilien-Enthusiasten und analysieren Ihre Immobilie, als wäre sie unsere eigene. 

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Vorgehensweise, Bewertungsanlässe und DIN 17024- sowie TEGoVA-Zertifizierung

Möchten Sie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, ein Immobiliengutachten, ein Kurzgutachten oder eine Hauskaufberatung für Ihre Immobilie beauftragen?

Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen BeleihungswertgutachtenMietwertgutachten und Verkehrswert­gutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.

Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.

Unser Kerngebiet ist die Region München

Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.

Wir stehen für Qualitätsgutachten - Prüfen Sie, ob das Gutachten alle Ihrer Anforderungen erfüllt.

Der Gutachter-Verband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) hat 2018 die sinnvollen Anforderungen an ein Gutachten zusammengestellt. Hier können sowohl private Auftraggeber als auch Experten detailliert überprüfen, ob eine Bewertung die notwendigen Inhalte enthält.

Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter. Gerne können Sie vorab das jeweilige Gericht kontaktieren und unsere Akzeptanz prüfen lassen. So können Sie bereits im Vorfeld gewährleisten, dass unser Gutachten auch vom Gericht akzeptiert wird.

Es gibt in Deutschland zwei Systeme welche nebeneinander und vor allem als gleichwert anzusehen sind - hierzu gibt es auch zahlreiche Gerichtsurteile.

Eine öffentliche Bestellung nach §36 GewO durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, in unserem Falle die  DIAZert in Freiburg - die deutschlandweit führende Zertifizierungsstelle.

Die DIAZert ist die erste durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/ IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft.

Marc Bühler ist zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für alle Immobilienarten nach DIN EN ISO/IEC 17024 und vor Gericht und Finanzamt anerkanntt. Zudem hält er den Titel Recognised European Valuer REV (TEGoVA), dies sind Wertermittler, die berechtigt sind, diesen auch außerhalb Deutschlands anerkannten Titel zu führen. Die Verleihung erfolgt durch die Mitgliedsverbände nach erfolgter Prüfung des Bewerbers im Hinblick auf die fachliche und persönliche Eignung. Die TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) ist ein europaweiter Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die Etablierung von europaweiten Standards in der Immobilienbewertung und die Etablierung einer einheitlichen hohen Qualifikation der Sachverständigen und deren kontinuierliche Weiterbildung. Die von den REV's zu beachtenden EUROPEAN VALUATION STANDARDS sind im so genannten „Blue Book" zusammengefasst, das in wesentlichen Inhalten mit dem „Red Book" der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) übereinstimmt.

  • Tel.: 089 / 21530624

    Ihr kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch - Nur einen Telefonhörer von Ihnen entfernt

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Mit einem Immobiliengutachter auf der sicheren Seite

Sie planen in nächster Zeit ein Haus zu kaufen oder möchten Ihre eigene Immobilie verkaufen? Oder Sie würden gerne im Zuge einer Scheidung oder eines Rechtsstreits erfahren, wie viel Ihre Immobilie wert ist?

Dann empfiehlt es sich, einen Gutachter für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in München einzuschalten! Dieser wird mit Sachverstand Ihre Immobilie bewerten und gibt Ihnen Aufschluss über den Immobilienwert, Bauschäden, Baumängel, mögliche Kosten und den allgemeinen Zustand der Immobilie. Zudem ist es in einigen Fällen unerlässlich einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen.

Dabei ist es bedeutend auf DIN 17024 zertifizierte Immobiliensachverständige zuzugehen.

Sie schützen sich vor potentiellen Fehlentscheidungen, wenn Sie rechtzeitig auf die Einschätzung eines Immobiliengutachters vertrauen. Von der Hauskaufberatung und Ankaufsprüfung bis hin zum Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten wird Ihnen ein zertifizierter Sachverständiger weiterhelfen. Wenn Sie bei einem Erbfall ein Gutachten benötigen wird der Todestag als Stichtag berücksichtigt. Bei einem Scheidungsfall werden hingegen mehrere Stichtage zwecks Zugewinnausgleich berücksichtigt. Auch wenn Sie ein Immobiliengutachten für das Gericht oder Finanzamt benötigen wird ein zertifizierter Immobiliengutachter in München Ihnen weiterhelfen.

Wichtig hierbei ist, dass Sie auf Diplom-Sachverständige (DIA) und zertifizierte Immobiliengutachter aus dem Großraum München zugehen. Eine namhafte Sachverständigengesellschaft wie REHKUGLER & BÜHLER wird mit Ihrer Expertise rund um die Themen Immobiliengutachten und Immobilienbewertung weiterhelfen. Aufschlussreiche Gutachten über Wohnungen und Häuser sowie Grundstücksgutachten müssen die notwendige rechtliche Relevanz und gerichtsfest sein. Oft wird von einem Hausgutachten oder Gutachten über den Gebäudewert gesprochen. Tatsächlich sind die Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten gemeint. Ein Immobilienbewerter erstellt auch Gutachterliche Stellungnahmen bzw. Sachverständige Stellungnahmen genannt. Sei es ein Einfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder eine Eigentumswohnung bzw. Mietwohnung – der Gebäudewert bzw. Grundstückswert muss korrekt und neutral ermittelt u werden. Durch jahrelange Erfahrung bestimmen wir als Immobiliengutachter in München den Wert für Ihre Immobilie. Nicht nur in München, auch in Dachau, Starnberg und Augsburg bis hin nach Rosenheim sind wir im Einsatz.

Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Immobilienbewertungsverfahren wie dem Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie dem Vergleichswertverfahren sind Sie mit uns auf der sicheren Seite! Erfahren Sie jetzt mehr über unsere unterschiedlichen Gutachten und wann welches Gutachten für Sie geeignet ist. Unser Immobiliengutachter Marc-Emanuel Bühler berät Sie gerne – es muss für Sie und Ihren Anwendungsfall passen.

Oft wird von einem Vollgutachten, Langgutachten, Hausgutachten oder Verkehrsgutachten gesprochen, der korrekte Begriff ist hingegen einzig und allein Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB. Alternativ kann auch der Beleihungswert eines Hauses ermittelt werden, dann ist von einem Markt- und Beleihungswertgutachten die Rede. Ein Kurzgutachten ist hingegen nicht näher definiert.

 

 

Rehkugler-Buehler.de Immobiliengutachter Immobiliensachverständiger

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten, auch als Marktwertgutachten bekannt, wird hauptsächlich dann durchgeführt, wenn die Marktwertermittlung des Hauses oder des Grundstücks für eine gerichtliche Angelegenheit benötigt wird. Ob ein Gutachten für das Finanzamt notwendig ist, erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch.

Bei einem Erbfall oder bei einem Gutachten bei Scheidung ist es daher notwendig, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Wenn Sie den Wert Ihres Hauses ermitteln lassen möchten, empfiehlt sich übrigens ein Kurzgutachten, welches kostengünstig ist. Kurz gesagt: ein Verkehrswertgutachten kann durch Immobiliengutachter sowohl im privaten als auch geschäftlichen Rahmen für die unterschiedlichsten Objekte erfolgen und bestimmt auf neutrale Weise den Marktwert einer Immobilie.

Unsere Diplom-Sachverständigen erstellen Wertgutachten für Ihr Haus und weitere Objekte nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Gutachten für ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, oder Wohn- und Geschäftshaus dreht. Wir bewerten auch Gewerbeimmobilien wie Lagerflächen, Produktionshallen sowie Bürogebäude / Verwaltungsgebäude. Sie können in jedem Fall sicher gehen, dass Sie von unseren Experten verlässliche, rechtskonforme und kompetente Aussagen über den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten.

 

Kurzgutachten

Im Prinzip erfolgt ein Kurzgutachten bei außergerichtlichen Anliegen. Sind Sie beispielsweise an der Immobilienbewertung aus privaten Hintergründen interessiert, ist ein Kurzgutachten sinnvoll.

Das Kurzgutachten beinhaltet im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten weniger Merkmale, die bei der Untersuchung berücksichtigt werden. Von daher spart man sich bei dieser Wertermittlung Zeit und auch Geld. Ideal ist das Kurzgutachten also für die Immobilienbewertung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen oder Doppelhaushälften. Ist aber ein Gutachten aus rechtlichen Gründen erfordert, müssen Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, da das Kurzgutachten nicht gerichtsfest ist. Im Grunde ist das Kurzgutachten auch als gutachterliche Stellungnahme zu verstehen. Als Sachverständige geben wir Ihnen einen Bericht hierzu ab. Wir bieten Ihnen durch unsere Immobiliengutachter in München fundierte Kurzgutachten an, die eine zuverlässige Marktwertermittlung Ihres Objektes zum Ergebnis bringen. Sie erhalten sachkundige Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in der uns wohlbekannten Umgebung von München.

 

Beleihungswertgutachten

Ähnlich wie beim Verkehrswert wird auch hier der Marktwert einer Immobilie ermittelt, allerdings unter Berücksichtigung anderer Merkmale und Rechtsgrundlagen (BelWertV und PfandBG). Bei einem Immobiliendarlehen ist immer der Beleihungswert von Bedeutung.  Das Beleihungswertgutachten weist dann neben dem Verkehrswert auch den Beleihungswert aus, um mögliche Risiken und den Wert zuverlässig zu bestimmen. Der ausgerechnete Beleihungswert wird im Anschluss als Grundlage für die Höhe des geforderten Kredites benötigt. Bei Immobilienfinanzierungen, die durch Darlehen zustande kommen, ist der Beleihungswert immer bedeutsam. Wir führen professionelle und nach Gesetzesvorgaben geregelte Beleihungswertgutachten zur kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung durch, die Ihnen einen transparenten Überblick verschaffen. Mit dem ermittelten Wert schützen wir Sie optimal vor Fehlentscheidungen und können versteckte Risiken aufdecken.

Ob Verkehrswertgutachten oder Stellungnahme - wir beraten Sie gerne! Sollten Sie sich noch unschlüssig darüber sein, welches Gutachten in Hinsicht auf Ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Ausgangslage am besten passt, beraten wir Sie gern kompetent in einem fundierten Erstgespräch. Eines ist dabei klar: Neutralität, Transparenz und Gesetze behalten wir dabei stets im Auge und fertigen so für Sie zuverlässige und starke Wertermittlungen für Ihre verschiedenen Objekte.

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  • Tel.: 089 / 21530624

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Mit einem Immobiliengutachter auf der sicheren Seite

Sie planen in nächster Zeit ein Haus zu kaufen oder möchten Ihre eigene Immobilie verkaufen? Oder Sie würden gerne im Zuge einer Scheidung oder eines Rechtsstreits erfahren, wie viel Ihre Immobilie wert ist?

Dann empfiehlt es sich, einen Gutachter für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in München einzuschalten! Dieser wird mit Sachverstand Ihre Immobilie bewerten und gibt Ihnen Aufschluss über den Immobilienwert, Bauschäden, Baumängel, mögliche Kosten und den allgemeinen Zustand der Immobilie. Zudem ist es in einigen Fällen unerlässlich einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen.

Dabei ist es bedeutend auf DIN 17024 zertifizierte Immobiliensachverständige zuzugehen.

Sie schützen sich vor potentiellen Fehlentscheidungen, wenn Sie rechtzeitig auf die Einschätzung eines Immobiliengutachters vertrauen. Von der Hauskaufberatung und Ankaufsprüfung bis hin zum Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten wird Ihnen ein zertifizierter Sachverständiger weiterhelfen. Wenn Sie bei einem Erbfall ein Gutachten benötigen wird der Todestag als Stichtag berücksichtigt. Bei einem Scheidungsfall werden hingegen mehrere Stichtage zwecks Zugewinnausgleich berücksichtigt. Auch wenn Sie ein Immobiliengutachten für das Gericht oder Finanzamt benötigen wird ein zertifizierter Immobiliengutachter in München Ihnen weiterhelfen.

Wichtig hierbei ist, dass Sie auf Diplom-Sachverständige (DIA) und zertifizierte Immobiliengutachter aus dem Großraum München zugehen. Eine namhafte Sachverständigengesellschaft wie REHKUGLER & BÜHLER wird mit Ihrer Expertise rund um die Themen Immobiliengutachten und Immobilienbewertung weiterhelfen. Aufschlussreiche Gutachten über Wohnungen und Häuser sowie Grundstücksgutachten müssen die notwendige rechtliche Relevanz und gerichtsfest sein. Oft wird von einem Hausgutachten oder Gutachten über den Gebäudewert gesprochen. Tatsächlich sind die Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten sowie Markt- und Beleihungswertgutachten gemeint. Ein Immobilienbewerter erstellt auch Gutachterliche Stellungnahmen bzw. Sachverständige Stellungnahmen genannt. Sei es ein Einfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder eine Eigentumswohnung bzw. Mietwohnung – der Gebäudewert bzw. Grundstückswert muss korrekt und neutral ermittelt u werden. Durch jahrelange Erfahrung bestimmen wir als Immobiliengutachter in München den Wert für Ihre Immobilie. Nicht nur in München, auch in Dachau, Starnberg und Augsburg bis hin nach Rosenheim sind wir im Einsatz.

Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Immobilienbewertungsverfahren wie dem Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie dem Vergleichswertverfahren sind Sie mit uns auf der sicheren Seite! Erfahren Sie jetzt mehr über unsere unterschiedlichen Gutachten und wann welches Gutachten für Sie geeignet ist. Unser Immobiliengutachter Marc-Emanuel Bühler berät Sie gerne – es muss für Sie und Ihren Anwendungsfall passen.

Oft wird von einem Vollgutachten, Langgutachten, Hausgutachten oder Verkehrsgutachten gesprochen, der korrekte Begriff ist hingegen einzig und allein Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB. Alternativ kann auch der Beleihungswert eines Hauses ermittelt werden, dann ist von einem Markt- und Beleihungswertgutachten die Rede. Ein Kurzgutachten ist hingegen nicht näher definiert.

 

 

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Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten, auch als Marktwertgutachten bekannt, wird hauptsächlich dann durchgeführt, wenn die Marktwertermittlung des Hauses oder des Grundstücks für eine gerichtliche Angelegenheit benötigt wird. Ob ein Gutachten für das Finanzamt notwendig ist, erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch.

Bei einem Erbfall oder bei einem Gutachten bei Scheidung ist es daher notwendig, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Wenn Sie den Wert Ihres Hauses ermitteln lassen möchten, empfiehlt sich übrigens ein Kurzgutachten, welches kostengünstig ist. Kurz gesagt: ein Verkehrswertgutachten kann durch Immobiliengutachter sowohl im privaten als auch geschäftlichen Rahmen für die unterschiedlichsten Objekte erfolgen und bestimmt auf neutrale Weise den Marktwert einer Immobilie.

Unsere Diplom-Sachverständigen erstellen Wertgutachten für Ihr Haus und weitere Objekte nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Gutachten für ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, oder Wohn- und Geschäftshaus dreht. Wir bewerten auch Gewerbeimmobilien wie Lagerflächen, Produktionshallen sowie Bürogebäude / Verwaltungsgebäude. Sie können in jedem Fall sicher gehen, dass Sie von unseren Experten verlässliche, rechtskonforme und kompetente Aussagen über den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten.

 

Kurzgutachten

Im Prinzip erfolgt ein Kurzgutachten bei außergerichtlichen Anliegen. Sind Sie beispielsweise an der Immobilienbewertung aus privaten Hintergründen interessiert, ist ein Kurzgutachten sinnvoll.

Das Kurzgutachten beinhaltet im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten weniger Merkmale, die bei der Untersuchung berücksichtigt werden. Von daher spart man sich bei dieser Wertermittlung Zeit und auch Geld. Ideal ist das Kurzgutachten also für die Immobilienbewertung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen oder Doppelhaushälften. Ist aber ein Gutachten aus rechtlichen Gründen erfordert, müssen Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, da das Kurzgutachten nicht gerichtsfest ist. Im Grunde ist das Kurzgutachten auch als gutachterliche Stellungnahme zu verstehen. Als Sachverständige geben wir Ihnen einen Bericht hierzu ab. Wir bieten Ihnen durch unsere Immobiliengutachter in München fundierte Kurzgutachten an, die eine zuverlässige Marktwertermittlung Ihres Objektes zum Ergebnis bringen. Sie erhalten sachkundige Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in der uns wohlbekannten Umgebung von München.

 

Beleihungswertgutachten

Ähnlich wie beim Verkehrswert wird auch hier der Marktwert einer Immobilie ermittelt, allerdings unter Berücksichtigung anderer Merkmale und Rechtsgrundlagen (BelWertV und PfandBG). Bei einem Immobiliendarlehen ist immer der Beleihungswert von Bedeutung.  Das Beleihungswertgutachten weist dann neben dem Verkehrswert auch den Beleihungswert aus, um mögliche Risiken und den Wert zuverlässig zu bestimmen. Der ausgerechnete Beleihungswert wird im Anschluss als Grundlage für die Höhe des geforderten Kredites benötigt. Bei Immobilienfinanzierungen, die durch Darlehen zustande kommen, ist der Beleihungswert immer bedeutsam. Wir führen professionelle und nach Gesetzesvorgaben geregelte Beleihungswertgutachten zur kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung durch, die Ihnen einen transparenten Überblick verschaffen. Mit dem ermittelten Wert schützen wir Sie optimal vor Fehlentscheidungen und können versteckte Risiken aufdecken.

Ob Verkehrswertgutachten oder Stellungnahme - wir beraten Sie gerne! Sollten Sie sich noch unschlüssig darüber sein, welches Gutachten in Hinsicht auf Ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Ausgangslage am besten passt, beraten wir Sie gern kompetent in einem fundierten Erstgespräch. Eines ist dabei klar: Neutralität, Transparenz und Gesetze behalten wir dabei stets im Auge und fertigen so für Sie zuverlässige und starke Wertermittlungen für Ihre verschiedenen Objekte.

Zeit für ein Video? Markus Rehkugler im Gespräch mit Interviewpartnern

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